Unterstützt die Schulen bei der Digitalisierung!

Die Corona-Krise hat Schulen die Chancen aber auch die Probleme der Digitalisierung vor Augen geführt. Einige Schulen haben erstaunlich schnell reagiert, auf Unterricht via „Teams“ oder „Zoom“ umgestellt und mit viel freigesetzter Energie aus der Not eine Tugend gemacht. So besteht mittlerweile in vielen, anfangs teils skeptischen Lehrerkollegien kein Zweifel mehr, dass die digitale Transformation eine hohe Bedeutung hat. Trotzdem gibt es ein riesiges Umsetzungsproblem, dessen Größenordnung an der bisherigen Mittelverwendung aus dem DigitalPakt ablesbar ist.

Über den DigitalPakt Schule stellt der Bund fünf Milliarden Euro bis 2024 für Investitionen in die schulische Infrastruktur zur Verfügung. Hinzu kommen 550 Millionen Euro von Schulträgern in den Ländern. Davon bewilligt wurde, laut einer Abfrage des Bayerischen Rundfunks, zum Februar gerade einmal weniger als 1 Prozent (ca. 40 Millionen Euro). Die Absichten und die Größenordnung des Budgetrahmens sind sehr begrüßenswert, doch die Abrufe erfolgen schleppend.

„Keine Ausstattung ohne Konzept“

Prinzipiell ist es eine richtige Entscheidung, die Förderanträge an sogenannte Medienentwicklungspläne zu knüpfen. Denn so manche Anschaffung an digitalem Equipment entpuppt sich ohne ein planvolles Einsatzkonzept als Fehlinvestition. So kam es in der Vergangenheit vor, dass eine große Menge nicht installierter IT-Geräte im Keller verstaubte oder interaktive Tafeln zwar installiert waren, diese aber nicht funktionierten oder die IT-Ausstattung aufgrund fehlender Schulungen gar nicht oder nicht richtig genutzt wurde. Von fehlenden digitalen Lerninhalten ganz zu schweigen. Die Medienentwicklungspläne als Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sollen die Schulen und Schulträger zum planvollen Vorgehen zwingen, das erforderlich ist, um solche Missstände abzustellen. Nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen aus pädagogischen Konzepten heraus entwickelt wird, zahlen sich die Investitionen langfristig aus. Als Devise gilt „Die Technik folgt der Pädagogik“.

Entsprechend stellt das Herzstück eines jeden Medienentwicklungsplans das pädagogische Konzept dar, in dem abhängig vom Schulprofil die Zielsetzung und die didaktische und pädagogische Umsetzung im Rahmen eines Fach-, Medien- und Methodencurriculums festgehalten werden. Im technischen Konzept werden die Raumkonzepte, die digitale Lernumgebung und Ausstattung sowie das IT-Betriebs- und Supportkonzept beschrieben. Als dritter Bestandteil steht das Fortbildungskonzept, zu dem neben der Fort- und Weiterbildungsplanung des Schulkollegiums auch die Schaffung einer Unterstützungsstruktur und die Vernetzung und der Austausch mit anderen Schulen zählen. In einer vierten, organisatorischen Komponente werden eine Benutzerordnung, Verantwortlichkeiten, die Zeitplanung sowie das Finanzierungskonzept mit Controlling und Berichtwesen definiert.

Die Krux mit dem Medienentwicklungsplan

Die Bedingung „Keine Ausstattung ohne Konzept“ ist gut gemeint, aber die Erstellung eines Medienentwicklungsplans ist erstens durchaus komplex und zweitens nur ein erster Schritt im digitalen Transformationsprozess. Viele Schulträger und Schulen fühlen sich zurecht alleingelassen. Denn ihre Aufgabe ist nicht das Planen und Managen von komplexen IT-Projekten, der Aufbau und Betrieb einer IT-Abteilung, die Erstellung eines IT-Supportkonzeptes oder die Steuerung eines externen IT-Dienstleisters.

So verwundert es nicht, dass zwischen professionellem Zielbild und heutiger Ist-Situation riesige Lücken klaffen. Supportkonzepte für den Betrieb der IT werden häufig komplett vernachlässigt. Nicht selten besteht der IT-Support dann aus der Informatiklehrkraft, die verzweifelt und mit viel Herzblut versucht, zusammen mit Schüler:innen aus der Informatik AG den IT-Betrieb und Support irgendwie sicherzustellen. Kein Wunder, dass die Lehrkräfte bei IT-Problemen niemanden erreichen, die Lösungen auf sich warten lassen und dies zu Frust bei allen Beteiligten führt.

In der Industrie ist es längst Standard, dass jedem/r IT-Anwender:in eine professionelle Hotline mit einer 80 prozentigen “first fix rate" zur Verfügung steht: Das heißt, als Lehrkraft ruft man bei der Hotline an und in 80 Prozent der Fälle schaltet sich der/die Supportmitarbeiter:in auf das Endgerät und hilft das Problem „remote" noch im Telefongespräch zu lösen. Zum einen ist dieser Support effizient und kostengünstig, da er sich von industriell organisierten Call Centern zu günstigen Stückkosten pro Supportticket betreiben lässt, und zum anderen stellt er eine hohe Kundenzufriedenheit sicher, weil die Lehrkraft fast immer sofort Hilfe erhält, sowie einen geringen Produktivitätsverlust - denn eine Lehrkraft die stundenlang versucht, mit der IT zurechtzukommen, kann in dieser Zeit ihren eigentlichen, pädagogischen Aufgaben nicht nachkommen. Auch Lehrkräfte, die für einige Entlastungsstunden nebenbei den IT-Support übernehmen, können ihren Lehraufgaben nicht Vollzeit nachkommen, was nur vermeintlich Kosten einspart. Hier besteht schon in den Medienentwicklungsplänen Handlungsbedarf, die richtigen Lösungen vorzudenken. Doch der gesamte Lebenszyklus und die damit verbundene Komplexität wird meist sträflich unterschätzt und überfordert die sowieso schon bis ans Limit belasteten Lehrkräfte zusätzlich.

Es ist gar keine Schande, dass Schulen und kleinere Schulträger mit solchen Themen völlig überfordert sind. Sie werden nicht selten alleine gelassen, obschon klar sein sollte, dass ihre Kernkompetenzen weder in der Erstellung eines Supportkonzeptes noch in der Durchführung des IT-Supports liegen. Vielmehr ist es dringend erforderlich, dass Verbünde von Schulträgern oder übergeordnete Behörden auf Landesebene mit ihren IT-Dienstleistern für ganzheitliche Lösungen inklusive Beratungsunterstützung und der Anwendung von "Best-Practices" sorgen.

Allein aus Kostengründen ist eine Bündelung auf übergeordneter Ebene sinnvoll, weil im Einkauf von Hard- und Software oder IT-Supportverträgen deutliche Größenvorteile erzielt werden können. Die skizzierten Supportverträge für den IT-Support zu schließen, ist ein komplexes Unterfangen, bei dem man auf hochprofessionelle IT-Spezialisten und Juristen angewiesen ist.

Der Weg zum digitalen Klassenzimmer

Bei der Entwicklung eines individuellen Medienentwicklungsplans empfiehlt sich ein Vorgehen in vier Schritten. Da das Vorgehen umfangreich ist, sollte der Austausch zu anderen Schulen, die bereits einen Medienentwicklungsplan erfolgreich für Fördermittel eingereicht und sogar schon begonnen haben umzusetzen, gesucht werden. Muster-Medienentwicklungspläne können die Erstellung erheblich erleichtern und beschleunigen.

  1. Planung und pädagogisches Konzept: Zu Beginn stehen die Abstimmungen mit allen Beteiligten und das Aufsetzen der Projektsteuerung. Verantwortlichkeiten sind zu klären und entsprechend der Kapitelstruktur des Medienentwicklungsplans zuzuordnen. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme werden die Schulprofile wie Rahmendaten, Schülerschaften, Personalstrukturen, Besonderheiten und der aktuelle Medieneinsatz erfasst. Anforderungen und Wünsche der Schulleiter:innen, Lehrkräfte und der Schüler:innen an einen zukünftigen, IT-unterstützen Unterricht werden aufgenommen, analysiert und ausgewertet. Auf dieser Basis entsteht ein Zielbild für den zukünftigen Medieneinsatz. Das pädagogische Medienkonzept bildet den Kern des Medienentwicklungsplans, aus denen sich die weiteren Überlegungen und Konzepte ableiten.
  2. Technisches und organisatorisches Konzept: Auf Basis der im ersten Schritt definierten, pädagogischen Anforderungen wird der Bedarf an die IT-Infrastruktur und -Ausstattung analysiert. Das angestrebte Zielbild für die IT ist klar zu definieren, unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Förderrichtlinien, wie prioritär Open-Source-Angebote zu nutzen sind. Mit dem technischen Konzept geht auch die Konzeption des IT-Betriebs und –Supports einher. Auch welche Kompetenzen in der Lehrerschaft und welche organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Medien im Unterricht erfordert werden wie beispielsweise Netiquette und eine Benutzerordnung, sind hier zu klären und zu definieren.
  3. Umsetzungsplanung und Entscheidung: Im dritten Schritt wird ein Fort- und Weiterbildungskonzept erstellt, neben dem pädagogischen und technischen Konzept ein wichtiger, dritter Bestandteil eines Medienentwicklungsplans – denn eine gute IT-Ausstattung nützt nichts, wenn Lehrkräfte sie nicht oder nur teilweise bedienen können und sie die digitalen Geräte als Hürde statt als Bereicherung für ihren Unterricht ansehen. Die Kommunikation an alle Beteiligte und ein begleitendes Veränderungsmanagement sind ebenso wichtig, damit die Umsetzung des Medienentwicklungsplans später gelingt. Den Lehrkräften müssen Bedenken und Hemmungen mit dem Umgang digitaler Medien genommen werden. Ein konkreter Fahrplan zur Umsetzung der einzelnen Schritte je Schule ist zu definieren. Schließlich ist der Investitionsbedarf im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu bestimmen und die Finanzierung, in Abhängigkeit der Finanzierungsregeln des DigitalPakts und des Budgets des Schulträgers, zu planen. Vor der Einreichung des Medienentwicklungsplans sollte eine sorgfältige Qualitätssicherung anhand der Freigabekriterien je nach Bundesland erfolgen. Schließlich erfolgt die Freigabe durch den Schulträger.
  4. Realisierung und Finanzierung: Im vierten und letzten Schritt reicht der Schulträger den Fördermittel-Antrag bei der jeweiligen zentralen Landesstelle ein. Wenn die Fördermittel bewilligt werden, können die Ausschreibungen folgen und geeignete Lieferanten ausgewählt werden. Zu beachten ist, dass die Medienentwicklungsplanung einen fortlaufenden Prozess darstellt. Der Medienentwicklungsplan ist Teil der Schulentwicklung und muss immer wieder kontrolliert, evaluiert und fortgeschrieben werden. Mithilfe von Online-Befragungen und offenen Diskussionen in der Lehrerkonferenz lässt sich der Erfolg des Medienentwicklungsplans messen und optimieren.
Detecon Vorgehensmodell für die Erstellung und Umsetzung von Medienentwicklungsplänen

„Die Kür“

Die Lösung der zuvor geschilderten Probleme ist nur die „Pflicht". Die „Kür“ liegt ganz woanders, nämlich bei der Erneuerung/Umgestaltung von Lehrplänen und Lerninhalten. Denn auch bei erfolgreichen Umsetzung einer Infrastruktur mit WLAN, interaktiven Tafeln, mobilen Endgeräten und des richtigen Mediencurriculums ist das Potenzial der Digitalisierung noch lange nicht ausgeschöpft.

Das wahre Potenzial liegt wie bei einem Eisberg unterhalb der Wasseroberfläche verborgen. Es muss gelingen, die Klassengrößen von heute nicht selten 30 Schüler:innen mindestens zu halbieren, um optimale Rahmenbedingungen für das Lernen sicherzustellen. Aus vielen pädagogischen Studien und Schulungen in der Industrie wird klar, dass kleine Klassen von 10 bis 15 Schüler:innen ein deutlich effektiveres Lernen ermöglichen und dabei auch die Lehrkräfte entlasten. Bisher sind solche Klassengrößen immer an einer theoretisch erforderlichen Verdoppelung der Lehrerzahl gescheitert. Doch für frontales Unterrichten und bloße Vermittlung von Wissen ist die Ressource Lehrkraft sowieso falsch eingesetzt. Auch das zeigen Studien. Computer Based Trainings (CBTs) können bestimmte Lerninhalte sehr viel effizienter und schneller vermitteln und vor allem kontrollieren. Bei einem CBT, welches ganz automatisiert ohne Lehrkraft erfolgt, kann bereits im Vorfeld sehr viel Aufwand in eine gute und unterhaltsame Wissensvermittlung gesteckt werden. Auch aufwendige Produktionen lohnen sich, da die Inhalte nicht nur einmalig in einem individuellen Unterricht verwendet werden, sondern landesweit zum Einsatz kommen können. Das so erworbene Wissen kann engmaschig in individuellen, kleinen Schritten und durch unmittelbar folgende Kontrollfragen überprüft werden, ohne deren Lösung die Schüler:innen nicht zum nächsten Level gelangen. Dieses selbstgesteuerte/autonome Lernen stellt eine hohe Konzentration und gleichzeitig ein individuelles Lerntempo sicher. In einem Unterricht im Klassenverband ist dieses Maß an Selbststeuerung, Konzentration und individuellem Tempo nicht darstellbar. CBTs und andere digitale Formate sind auch keineswegs nur für das Lernen von beispielsweise Vokabeln geeignet, sondern durchaus für eine breitere Wissensvermittlung einsetzbar.

Lehrerkapazitäten, die durch eine solche Automatisierung frei werden, ermöglichen eine Verkleinerung von Klassen und eine bessere Fokussierung auf kommunikative und interaktive Lernformen, die zu einer höheren Sprechfrequenz z. B. im Fremdsprachunterricht führen und sozial-kommunikative Kompetenzen der Schüler:innen fördern wie Teamfähigkeit, Diskussionsfähigkeit, Wertevermittlung in der Gruppe und den wichtigen Ausbau des aktiven Wortschatzes.

Von einer Teilautomatisierung durch CBTs und andere digitale Formate würden sowohl Lehrkräfte als auch Schüler:innen profitieren. Freilich müssen zunächst passende Inhalte geschaffen werden und in völlig neu strukturierte Lehrplänen integriert werden. Zudem müssen Fragen der Betreuung neu gedacht werden, sodass hier noch ein langer Weg vor uns liegt. Aber es kann gelingen, wenn die übergeordneten Behörden mit Hilfe von „Leuchtturm-Schulen“ solche Konzepte erproben und beherzt zusammen mit den Schulbuchverlagen in mutige Lösungen investieren. Die digitalen Möglichkeiten existieren mittlerweile. Daher ist es ist nur eine Frage der Zeit, wann es gelingt, die digitalen Möglichkeiten zum Wohle von Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern zu nutzen.

Wie werden wir schneller?

Für die Beschleunigung gibt es sicher kein Patentrezept. Allerdings ist eine stärkere Unterstützung für Schulträger und Schulen dringend erforderlich. Je nach Bundesland ist es ratsam, auf übergeordneter Ebene zusätzliche Kompetenzen zu bündeln und aufzubauen, um die Schulen und Schulträger besser zu unterstützen. Denkbar ist beispielsweise die Gründung von Anstalten öffentlichen Rechts (AöRs), welche die Schulen und Schulträger bei der Entwicklung der Medienentwicklungspläne und der nachfolgenden, digitalen Transformation aktiv begleiten. Diese sollten mit Budget, klaren Steuerungsmodellen, Projektmanagementkompetenzen und Digitalisierungs-Best-Practices ausgestattet sein. Über sie ließen sich auch signifikante Einkaufsvorteile realisieren und z. B. Rahmenverträge mit Dienstleistern für den IT-Betrieb der Schulen oder für Beratungsunterstützung besser bündeln, sodass Schulträger und Schulen Leistungen zeitnah und kostengünstig abrufen können. Neben dem Aufbau von Expertise und Projektmanagementfähigkeiten in den Schulen, ließen sich über diese Entitäten auch Innovation besser vorantreiben und mit Mitteln fördern, wie die bereits erwähnten „Leuchtturm-Schulen“ und  die Entwicklung von modernen Lernformaten zusammen mit Schulbuchverlagen in Innovationslaboren. Nicht zuletzt könnte auf diese Weise der reibungslose Mittelabruf beschleunigt werden und die Mittel zielgerichteter auf innovative Schulmodelle fokussiert werden.

Der Artikel ist auch in komprimierter Form erschienen bei „Wegweiser – Verwaltung der Zukunft - VdZ.org“